Teilnahmebedingungen für Touren und Kurse der DAV-Sektion Feucht
0. Begriffsbestimmungen / allgemeine Hinweise
Im folgenden wird der Begriff "Veranstaltung" als Oberbegriff für Führungstouren sowie Ausbildungskurse und -touren verwendet, die von der DAV-Sektion Feucht angeboten und organisiert werden. Gemeinschaftstouren werden in Punkt 3 behandelt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sektionsveranstaltungen keine Pauschalreise im Sinne des Pauschalreiserechts darstellen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an Veranstaltungen ist jede Person, die die aus der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Für Führungstouren und Ausbildungsveranstaltungen ist außerdem eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein erforderlich. In bestimmten Fällen können auch Nichtmitglieder an Veranstaltungen teilnehmen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2. Persönliche Voraussetzungen für die Teilnahme / Ausschluss von einer Veranstaltung
Die Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Tourenleiter kann einen Teilnehmer im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn dieser den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint. Bei einer bereits begonnenen Tour ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen) oder sich herausstellt, dass Anforderungen entgegen der ursprünglichen Aussage nicht erfüllt werden. Andererseits können Teilnehmer, wenn ihre Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass der individuelle Leistungsanspruch erfüllt wird. Wenn ein gesundheitliches Problem vorliegt, das den Ablauf der Tour beeinträchtigen könnte, sind Teilnehmer verpflichtet, den Tourenleiter vor Veranstaltungsbeginn oder unverzüglich im Verlauf der Veranstaltung zu unterrichten.
3. Gemeinschaftstouren
Bei Gemeinschaftstouren müssen grundsätzlich alle Teilnehmenden zwingend in der Lage sein, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Weitere Teilnahmevorraussetzungen gibt es nicht. Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen, insbesondere zu Routenwahl, Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch. Trainer der Sektion können als Organisatoren fungieren, übernehmen jedoch erst einmal keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihnen nur dann vorgehalten werden, wenn sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätten voraussehen müssen. Daher kann die Schwierigkeit einer Tour (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den teilnehmende Trainer und Trainerinnen ausgebildet und lizenziert sind.
Gemeinschaftstouren sind von der Haftung her privaten Unternehmungen gleichzusetzen. Da die Organisation von der Tourengemeinschaft selbst durchgeführt wird und alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichberechtigt sind, haftet die DAV-Sektion Feucht praktisch nur für Fehler in der Bereitstellung organisatorischer Infrastruktur.
Es reicht jedoch nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour selbst „gelebt“ wird. Wird ein Gruppenmitglied, das den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil genommen und gesichert, setzt das Gruppenmitglied sein Vertrauen in die sichernde Person und es entsteht unabhängig vom Ausbildungsstand der führenden Position eine Führungssituation. Eine solche entsteht auch, falls eine Person eine sicherheitsrelevante Entscheidung für die gesamte Gruppe trifft, beispielsweise die Fortsetzung der Tour trotz drohender Wetterverschlechterung.
4. Führungstouren, Kurse und Ausbildungstouren
Bei Führungstouren, Kursen und Ausbildungstouren übernehmen lizenzierte Trainerinnen und Trainer die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Teilnehmenden und genießen das volle Vertrauen der Geführten - ggf. auch stillschweigend. Daher treffen sie die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch, selbst. Aus einem Abbruch einer Veranstaltung aus Sicherheitsgründen entsteht kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung der Teilnehmenden.
Da die Teilnehmenden dennoch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung unter Berücksichtigung des eigenen Könnens zuzusprechen ist, können Trainerinnen und Trainer nicht „immer und für alles“ verantwortlich gemacht werden. Bei Kursen und Ausbildungstouren geht außerdem mit zunehmendem Ausbildungsniveau immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmenden, da das Ziel von solchen Veranstaltungen ist, den Teilnehmenden Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu vermitteln.
Die DAV-Sektion Feucht haftet grundsätzlich für den Schaden, den Trainerinnen und Trainer schuldhaft verursachen sowie und für ihr eigenes Verschulden bei der Organisation der Tour, beispielsweise für Fehler bei der Auswahl der Trainerinnen und Trainer, wenn diesen die nötige Fachkompetenz fehlt, um die Gruppe mit Sachautorität zu führen. Die Qualifikation der Trainerinnen und Trainer soll möglichst nachweisbar sein, z.B. durch Tourenberichte oder besser durch Ausbildungsnachweise. Die Sektion hält die Trainerinnen und Trainer zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen an, um von vorneherein Fehler der Tourenführer zu vermeiden.
5. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr. Eine Vergütung der Trainerinnen und Trainer findet höchstens im Rahmen der Übungsleiterpauschale statt. Mitglieder anderer DAV-Sektionen zahlen eine um mindestens 15%, Nichtmitglieder eine um mindestens 30% höhere Teilnahmegebühr als Mitglieder der DAV-Sektion Feucht.
Je nach Veranstaltung entstehen zusätzlich persönlichen Kosten wie Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie ggf. Kosten für Seilbahnen und Materialtransport. Diese sind von den Teilnehmern vor Ort selbst zu entrichten.
6. Anmeldung
Die Anmeldung für Veranstaltungen erfolgt per E-Mail. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular ist (zu finden in den Ausschreibungen der Veranstaltung oder im Downloadbereich) als Foto oder PDF an die in der Ausschreibung angegebene Adresse schicken. Eine digitale Unterschrift ist ausreichend. Für jeden Teilnehmer sowie für jede Veranstaltung ist ein separates Anmeldeformular zu verwenden. Die Anmeldung ist erst mit Erhalt des Formulars und Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr auf dem Sektionskonto gültig.
Empfänger: DAV-Sektion Feucht IBAN: DE35 7605 0101 0011 2722 59 Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Veranstaltungsnummer - Name der Veranstaltung - Name der Teilnehmerin
Die Reihenfolge der Teilnahme wird nach Geldeingang festgelegt.
7. Vorbesprechung
Eine Vorbesprechung kann von der Veranstaltungsleitung verpflichtend angesetzt werden. Die Nichtteilnahme bei Vorbesprechungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
8. Rücktritt durch den Teilnehmer
Bei Absage seitens eines Teilnehmers wird die vollständige Teilnahmegebühr bis nach der Veranstaltung einbehalten. Sollte die Endabrechnung eine vollständige oder teilweise Rückzahlung ergeben, wird diese auf das Konto des Teilnehmers veranlasst. Kann der Platz durch eine Warteliste ausgefüllt werden oder stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson (mit Einverständnis des Tourenleiters), ist eine sofortige Rückzahlung möglich. Durch den Rücktritt entstandene Kosten wie zum Beispiel Stornokosten für eine Hüttenreservierung werden in jedem Fall dem zurücktretenden Teilnehmer angelastet.
9. Absage / Abbruch / Änderung der Veranstaltung durch die Sektion
Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, bei ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall eines Veranstaltungsleiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Bei Ausfall eines Trainers oder einer Trainerin kann ein adequater Ersatz eingesetzt werden. Ein Wechsel der Veranstaltungsleitungleiters oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene, geringfügige Zieländerung berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen der Teilnahmegebühr. Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss nach Veranstaltungsbeginn besteht ebenso kein Anspruch auf Erstattung. Sollte die Veranstaltung vorzeitig abgebrochen werden, zum Beispiel aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen, kann die Endabrechung ggf. eine teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr ergeben.
10. Ausrüstung
Die in den Ausrüstungslisten, Ausschreibungen oder Vorbesprechungen angegebene Ausrüstung ist obligatorisch. Eine Teilnahme ist nur mit vollständiger Ausrüstung möglich. Jeder Teilnehmer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Insbesondere die Herstellerangaben zu Lebensdauer sowie etwaige Rückrufe sind zu beachten. Änderungen sind nur in Absprache mit der Veranstaltungseitung möglich. Unzureichende Ausrüstung kann zum teilweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Fehlende Ausrüstung kann unter Umständen gegen eine Leihgebühr von der Saktion geliehen werden.
11. Übernachtung und Verpflegung
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird in der Regel eine angemessene Unterkunft inklusive Halbpension von der Sektion reserviert. Wenn möglich werden Zimmerlager (auf Hütten) oder Doppelzimmer (in Pensionen) reserviert. Private Übernachtungen und zwischenzeitliche Abwesenheiten sind im Sinne der Gruppendynamik und des Veranstaltungsablaufs nicht erwünscht und nur nach Absprache mit der Veranstaltungsleitung möglich. Nahrungsunverträglichkeiten und besondere Essenswünsche sollten im Vorfeld mitgeteilt werden.
Abweichende Verpflegung (zum Beispiel der Verzicht auf Halbpension) oder Unterbringungkategorie (zum Beispiel Unterbringung im Einzelzimmer) sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren.
12. Versicherungsschutz
Bei einer bestehenden Mitgliedschaft im DAV kann auf Hütten des DAV und der Partnerverbände ein Versicherungsschutz aus der Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung gewährt werden. Außerdem beinhaltet eine DAV-Mitgliedschaft eine Versicherung im Rahmen des Alpinen Sicherheits-Servcie (ASS). Wir empfehlen außerdem, gegebenenfalls eine Auslandskrankenversicherung, eine eigene Unfallversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nichtmitglieder haben keinen Versicherungsschutz über den ASS, dies gilt auch bei Teilnahme an Sektionsveranstaltungen. Im Falle einer Bergrettung muss das Nichtmitglied die Kosten selber tragen, sofern nicht eine private Versicherung oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
13. Haftungsbegrenzung nach Sektions-Satzung § 6, Nr. 5 und 6
Sportliche Betätigungen und insbesondere Berg- und Klettersport bergen immer ein erhöhtes Unfallrisiko (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw.), das auch durch umsichtige Betreuung durch qualifizierte Veranstaltungsleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt daher grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Unfällen bestehen Ersatz- oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer.
Mit der Anmeldung für eine Führungstour oder einen Ausbildungskurs erkennt der Teilnehmer die nachfolgende Haftungsbegrenzung an:
Eine Haftung der Sektion und der von ihr beauftragten Personen für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen des DAV, bzw. einer anderen Sektion des DAV.
Eine Haftung des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) und der von ihm beauftragten Personen für Schäden, die einem Sektionsmitglied bei der Benutzung der Einrichtungen des DAV oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen des DAV entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Mitglied eines Organs des DAV oder einer sonstigen für den DAV tätigen Person, für die der DAV nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Die Deckungssummen je Schadenereignis betragen 10.000.000.- € für Sach- und Personenschäden (auch für die einzelne Person) sowie 50.000.- € für Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Deckungssummen. Eine Haftungsbegrenzung gegenüber Nicht-Mitgliedern ist nicht möglich.
14. Rechte an Bildaufnahmen
Alle Teilnehmer erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zur Erstellung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben in unseren Sektionsmitteilungen, auf der Vereinshomepage und weitere Zwecke der Vereinsarbeit.
15. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer alle vorgenannten Teilnahmebedingungen an.